ALLGEMEINE GESCHÄFTSBESTIMMUNGEN (AGB) UND KONDITIONEN
Präambel
Mit den AGB soll ein gerechter Interessenausgleich zwischen dem Fotografen und Kunden erreicht werden.
Allgemeine Konditionen
Stornierung / Verschiebung
Eine Stornierung oder Verschiebung muss spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin gemeldet werden. Erfolgt die Abmeldung kurzfristiger, wird die Shooting-Grundgebühr (Reservationsgebühr) nicht zurückerstattet.
Sollte das Fotoshooting aus Gründen, die von der Fotografin zu verantworten sind (z. B. Krankheit), nicht stattfinden können, wird ein Ersatztermin angeboten oder die bereits geleistete Anzahlung vollständig zurückerstattet.
Urheberrecht und Bildarchivierung
Die Urheberrechte an den erstellten Bildern verbleiben bei der Fotografin. Der Kunde erhält das einfache Nutzungsrecht für den privaten Gebrauch. Die Fotografin ist berechtigt, die Bilder zu archivieren. Nach Abschluss des Auftrags kann sie jedoch nicht haftbar gemacht werden für einen allfälligen Verlust der Daten – weder auf Kundenseite noch bei ihr selbst.
Datenschutz und Werbenutzung
Die auf der Webseite angegebenen Informationen (inkl. Preise) können jederzeit und ohne Vorankündigung angepasst werden. Personenbezogene Daten, die im Rahmen einer Anfrage oder Buchung übermittelt werden, werden nicht an Dritte weitergegeben. Mit dem Ausfüllen des Kontaktformulars erklärst du dich einverstanden, dass du für Rückfragen oder Informationen zu Werbezwecken kontaktiert werden darfst. Die Fotografin behält sich vor, Bilder für eigene Werbezwecke (z. B. Website, Social Media, Printmaterial) zu verwenden. Bei erkennbaren Personen geschieht dies nur mit schriftlicher Einwilligung mittels Formulars.
Anzahlung / Reservationsgebühr
Mit der Buchung eines Shootings wird eine Grundgebühr als verbindliche Reservationsgebühr fällig. Diese kann per Twint, E-Banking oder bar bezahlt werden. Nur bei fristgerechtem Zahlungseingang gilt der Termin als definitiv reserviert. Erfolgt keine Zahlung vor dem Shooting, findet dieses nicht statt, ohne dass die Fotografin verpflichtet ist, den Kunden nochmals zu kontaktieren. Die Verantwortung für die rechtzeitige Überweisung liegt beim Kunden. Die Fotografin ist nicht verpflichtet, Termine ohne geleistete Anzahlung zu reservieren.
I. Definitionen
1. Fotografische Arbeit.
Der Ausdruck «fotografische Arbeit» bezeichnet das Ergebnis einer vom Fotografen für den Kunden gemäss der zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarung geleisteten Arbeit.
2. Fotograf.
Der «Fotograf» ist die für die Leistung der fotografischen Arbeit beauftragte Person. Der Begriff «Fotograf» bezieht sich in diesen AGB selbstverständlich auf Personen beider Geschlechter. Zudem erfasst er auch Fotodesigner.
3. Kunde.
Der «Kunde» ist die Person, die die fotografische Arbeit beim Fotografen bestellt. Der Begriff «Kunde» bezieht sich in diesen AGB selbstverständlich auf Personen beider Geschlechter.
4. Parteien.
Die « Parteien » sind der Fotograf und der Kunde.
5. Exemplar der fotografischen Arbeit / Exemplar.
Jede Wiedergabe der fotografischen Arbeit in analoger oder digitaler Form auf einem (Daten)Träger (insbesondere auf Papier, Diapositiv, CD-ROM, Computerfestplatte) oder online (insbesondere in Computernetzwerken, auf Webseiten) gilt als «Exemplar der fotografischen Arbeit» oder als «Exemplar».
II. Ausführung der fotografischen Arbeit
1. Vorbehältlich schriftlicher Vorgaben des Kunden bleibt die Gestaltung der fotografischen Arbeit voll und ganz dem Ermessen des Fotografen überlassen. Insbesondere steht ihm die alleinige Entscheidung über die technischen und künstlerischen Gestaltungsmittel, wie zum Beispiel Beleuchtung und Bildkomposition, und die Auswahl der Mittel zu deren Umsetzung zu.
2. Bei der Ausführung der fotografischen Arbeit kann der Fotograf Hilfspersonen seiner Wahl einsetzen.
3. Das Aufnahme-Equipment, das für die Ausführung der fotografischen Arbeit erforderlich ist, wird vom Fotografen gestellt.
4. Vorbehältlich gegensätzlicher schriftlicher Vereinbarung ist der Kunde dafür verantwortlich, dass die zur fotografischen Arbeit nötigen Orte (Locations), Gegenstände und Personen rechtzeitig zur Verfügung stehen.
5. Verschiebt der Kunde eine Aufnahmesitzung weniger als 24h vor ihrem Termin auf ein späteres Datum oder kommt er seinen Verpflichtungen z.B. gemäss Ziffer II.4. nicht nach, so hat der Fotograf Anspruch auf Ersatz der bereits gezahlten Reservationsgebühr (Grundgebühr). Zusätzlich steht ihm eine Entschädigung zu. Diese bemisst sich auf Basis des zur Zeit des Vertragsschlusses geltenden Tarifs des SBF (Unverbindlicher SBF Leitfaden zur Kalkulation fotografischer Auftragsarbeiten) und beträgt 50% des Honorars, welches gemäss Tarif für die Ausführung der ausgefallenen Aufnahmesitzung geschuldet wäre.
6. Die Regel der Ziffer II.5. gilt auch, wenn eine Aufnahmesitzung weniger als 24h vor Beginn der Aufnahmesitzung wegen ungünstiger Wetterverhältnisse auf ein späteres Datum verschoben wird.
7. Erfüllungsort ist der Geschäftssitz des Fotografen. Falls der Kunde den Fotografen bittet, ihm die geleistete fotografische Arbeit, oder Exemplare dieser Arbeit (physisch oder elektronisch) zuzusenden, gehen die Risiken des Transports auf den Kunden über.
8. Das zwischen den Parteien vereinbarte Honorar ist inklusive MWSt geschuldet und – vorbehältlich gegensätzlicher schriftlicher Vereinbarung – sofort oder bei Businesskunden innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung zu bezahlen.
III. Haftung des Fotografen
1. Der Fotograf haftet, einschliesslich einer Mängelhaftung, nur für vorsätzliches und grobfahrlässiges Verhalten. Die Haftungsbeschränkung gilt auch für das Verhalten seiner Angestellten und Hilfspersonen.
2. Der Kunde hat Mängelrügen innerhalb von sechs Werktagen ab Lieferdatum des Werks schriftlich geltend zu machen, ansonsten gilt die fotografische Arbeit als genehmigt und es können keine Ansprüche mehr geltend gemacht werden.
IV. Verwendung der fotografischen Arbeit durch den Kunden
a. Im Allgemeinen
1. Der Kunde darf die fotografische Arbeit nur zu dem mit dem Fotografen vereinbarten Zweck und für den vereinbarten Zeitraum verwenden. Ist kein solcher Zeitraum vereinbart worden, bestimmt sich die Dauer nach dem Zweck des Auftrages. Jede vereinbarungswidrige Verwendung verpflichtet den Kunden, dem Fotografen eine Entschädigung in der Höhe von 150 % des gemäss zur Zeit des Vertragsschlusses geltenden SAB-Tarifs (Schweizerische Arbeitsgemeinschaft der Bild-Agenturen und –Archive) dafür geschuldeten Entgelts zu bezahlen.
2. Nur der Kunde ist berechtigt, im Rahmen der mit dem Fotografen getroffenen Vereinbarung von der fotografischen Arbeit Gebrauch zu machen. Ohne gegenseitige schriftliche Vereinbarung ist der Kunde nicht berechtigt, Dritten das Recht auf Verwendung der fotografischen Arbeit zu überlassen.
3. Der Kunde hat bei der mit dem Fotografen bestimmten Verwendung des Werks den Namen des Fotografen in geeigneter Form zu erwähnen. Mit vorgestelltem Zeichen © und nachgestelltem oder mit einem ähnlichen, mit dem Fotografen vereinbarten Vermerk (z.B. „Alle Rechte bei …“). Bei Weglassung des Vermerks schuldet der Kunde zusätzlich zum vereinbarten Honorar eine Entschädigung im Umfang von 50 % des Honorars, welches für die widerrechtliche Verwendung der fotografischen Arbeit gemäss des zur Zeit des Vertragsschlusses geltenden SAB-Tarifs (Schweizerische Arbeitsgemeinschaft der Bild-Agenturen und –Archive) zu bezahlen wäre.
4. Die Bestimmungen des Bundesgesetzes über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (URG) bleiben vorbehalten.
b. Rechte Dritter
1. Wenn der Kunde dem Fotografen angegeben hat, im Rahmen der Ausführung der fotografischen Arbeit (bestimmte) Personen zu fotografieren, so hat der Kunde dafür zu sorgen, dass diese Personen ihre Zustimmung zum Fotografiert werden und zum nachfolgenden Gebrauch der fotografischen Arbeit im Rahmen des Vertragszweckes gegeben haben.
2. Wenn der Kunde dem Fotografen Gegenstände und/oder Gerätschaften übergeben oder ihm bestimmte Orte angegeben hat, die im Rahmen der fotografischen Arbeit fotografiert werden sollen, hat der Kunde dafür zu sorgen, dass kein Recht Dritter der Erstellung der fotografischen Arbeit und deren anschliessenden Gebrauch im Rahmen des Vertragszweckes entgegensteht.
3. Falls die in den beiden vorstehenden Absätzen vorgesehenen Verpflichtungen verletzt werden, verpflichtet sich der Kunde, dem Fotografen jede Zahlung (z.B. Schadenersatz) zurückzuerstatten, zu dem dieser zugunsten der Berechtigten verpflichtet werden könnte, und ihn für sämtliche im Zusammenhang mit der Bereinigung der Situation anfallenden Kosten (z.B. Kosten im Zusammenhang mit Vergleichs- oder Gerichtsverhandlungen) zu entschädigen.
V. Verwendung der fotografischen Arbeit durch den Fotografen
Wurde im Einzelfall schriftlich ausdrücklich vereinbart, dass der Kunde das Urheberrecht an der fotografischen Arbeit erhält, so behält der Fotograf das Recht, die fotografische Arbeit für eigene Zwecke zu verwenden, insbesondere auf der eigenen Webseite, in Portfolios, an Kunstaustellungen etc.
VI. Referenzen
Der Fotograf hat jederzeit das Recht, insbesondere in Veröffentlichungen (Internet, Drucksachen), bei Ausstellungen und bei Gesprächen mit potentiellen Kunden auf die Zusammenarbeit mit dem Kunden und auf die für ihn geschaffene fotografische Arbeit hinzuweisen.
VII. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
1. Auf Verträge zwischen dem Kunden und dem Fotografen ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar.
2. Ausschliesslicher Gerichtsstand bildet der Geschäftssitz (Winterthur) des Fotografen.
Stand: Mai 2025
Nicole Rubitschon Fotografin
Rubi Photography